Rechtshinweise:
► Das Urheberrecht für die Gestaltung, alle Texte und Bilder
auf diesen Seiten liegt bei Marcus Müller, sofern es nicht anders angegeben
ist. / © Marcus Müller
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nur nach meiner ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung erlaubt.
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AGB
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen
finden Anwendung auf Text-, Ton- und Bildbeiträge (folgend: Material).
Geliefertes Material bleibt stets Eigentum von Marcus Müller. Es wird
vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die schriftlich – auch in E-Mails –
angegebenen Nutzungsarten überlassen. Soweit nichts anderes vereinbart ist,
wird regelmäßig nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Verwendung als
Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
1.2 Die Lieferung des
Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers / Nutzers gelten nur, wenn sie
schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers
wird hiermit widersprochen.
1.3 Auch für Lieferungen ins
Ausland gilt deutsches Recht.
2. Honorare
2.1 Jede vereinbarte und jede
weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars
richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der
gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt
unberührt. Die Rubrik „6. Hinweis“ gilt ergänzend.
2.2 Honorare sind stets
Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der
Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung,
dass der Beitrag angenommen ist.
2.3 Hat der Besteller / Nutzer
nicht innerhalb von einer Woche nach Lieferung des Materials die Annahme
erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller / Nutzer
anderweitig angeboten werden.
2.4 Wird das Material in
größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Marcus Müller
berechtigt, diese Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
3. Urheberrecht
3.1 Für jede Nutzung gelten
neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten
Zweck, den deutschen Sprachraum und im gesamten Umfang zur einmaligen Nutzung.
3.2 Jede erneute Nutzung oder
sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit
der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Marcus Müller erlaubt. Dies gilt
insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
3.3 Eingeräumte Nutzungsrechte
können ohne Zustimmung von Marcus Müller auch dann nicht übertragen werden,
wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder
der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG).
Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
3.4 Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3.5 Die Weitergabe des
Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller /
Nutzer darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Marcus Müller nicht
erfolgen.
3.6 Das Material darf ohne
vorherige, schriftliche Zustimmung nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert
oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch
nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).
3.7 Verfälschende oder
sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind
nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch
sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des
Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Montagen sind als
solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Dabei ist
die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden.
3.8 Das Material darf nur
redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und
nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.
3.9 Ein Urhebervermerk im
Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen
Zweifel an der Identität des Urhebers Marcus Müller und der Zuordnung zum
einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen
die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
3.10 Die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist
die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller / Nutzer
nicht verbunden.
3.11 Der Besteller ist verpflichtet,
Marcus Müller ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
4. Haftung, Kosten
4.1 Der Besteller / Nutzer
haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er
trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch
Einschreiben zu erfolgen.
4.2 Für Farbdias, die im
Risikobereich des Bestellers / Nutzers beschädigt werden oder verloren gehen,
beträgt der Schadensersatz pro Dia 500,- Euro, es sei denn, der Besteller weist
einen geringeren Schaden nach.
4.3 Für die Zusammenstellung
einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und
Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten
(incl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung
begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.
4.4 Bei unberechtigter Nutzung
oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer
Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen
Nutzungshonorars fällig.
4.5 Beabsichtigt der Besteller
/ Nutzer eine andere als die vereinbarte (z.B. werbliche) Nutzung des
Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder
genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller / Nutzer die Zustimmung nicht
ein, hat er Marcus Müller von in diesem Zusammenhang geltend gemachten
Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
4.6 Unterbleibt die
Namensnennung des Urhebers Marcus Müller nach § 13 UrhG oder verstößt der
Besteller / Nutzer gegen § 14 UrhG, so hat der Urheber Anspruch auf
Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar
zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber
nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der
Besteller hat Marcus Müller von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder
Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
5. Gewährleistung
5.1 Soweit durch die Mitarbeit
ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der
Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der
Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist
innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach
weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen
verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher
Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig
unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des
jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten,
weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.2 Die gleichen Regelungen
wie unter 5.1 gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten
Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).
5.3 Soweit durch die Mitarbeit
ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen.
5.4 Der Auftraggeber trägt die
alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die
Veröffentlichung von Beiträgen. Marcus Müller übernimmt daher ohne weitere
Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch
den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder
abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende
Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte
sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber.
Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich;
der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der
Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen Marcus Müller und
dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter
übernommen wurde oder was als bestimmungsgemäße Eigenschaft des Materials und
zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber
beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu
treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der
Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-
und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber
Marcus Müller von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn,
Marcus Müller trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den
vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am
Beitrag an Dritte überträgt.
5.5 Marcus Müller haftet nicht
für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung
angelieferter Dateien eintreten, sei es durch Computerviren in oder an E-Mails
oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in
Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus / in an Anlagen des
Auftraggebers angeschlossenen Geräten von Marcus Müller. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch
Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und
diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies
technisch umsetzbar und zumutbar ist.
5.6 Von den Einschränkungen
der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen
(Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die Marcus Müller
oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn Mängel arglistig verschwiegen
wurden oder die Mängelfreiheit schriftlich garantiert wurde.
6. Hinweis
6.1 Falls keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten,
sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die
Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der
marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen
Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei
Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.
7. Erfüllungsort
7.1 Erfüllungsort für die
Lieferung ist der Sitz des Bestellers / Nutzers, für die Rücklieferung Berlin.
Stand: September 2010